Gruppenfoto in der MBF-Wohngemeinschaft – inklusive Freizeitgestaltung und Teilhabe am Leben.
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Die Stiftung MBF bietet Wohn-Angebote für Erwachsene mit Unterstützung-Bedarf

Sie bekommen Unterstützung im Alltag.
Sie leben möglichst selbstständig.

Es gibt 3 Wohn-Formen:
Es gibt Wohn-Gruppen.
Es gibt Unterstützung in der eigenen Wohnung.
Es gibt kurze Aufenthalte zur Entlastung.

Diese Angebote sind für Menschen mit einer IV-Rente.

Wohn-Gruppen

Die Stiftung MBF hat 16 Wohn-Gruppen.
Die Wohn-Gruppen sind an 5 Orten im Fricktal.
Die Wohn-Angebote sind in Häusern und Wohnungen.
Die Betreuungs-Angebote passen zu den Bedürfnissen von den Bewohnerinnen und Bewohnern.

In den Wohn-Gruppen leben Erwachsene zusammen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner leben möglichst selbstständig.
Die Bewohnerinnen und Bewohner entscheiden möglichst viel selbst.
Die Bewohnerinnen und Bewohner erleben Gemeinschaft.

Fach-Personen helfen an 365 Tagen im Jahr.
Die Fach-Personen begleiten respektvoll.
Die Fach-Personen achten auf die Stärken von den Bewohnerinnen und Bewohnern.
Die Fach-Personen helfen im Alltag.
Zum Beispiel bei:

kochen | einkaufen | Tages-Plan machen | Freizeit gestalten | Gesundheit

So entsteht ein sicheres Zuhause.
So lernen die Bewohnerinnen und Bewohner neue Dinge.
So entsteht eine gute Lebens-Qualität.

Einblicke in unsere Wohn-Gruppen

Selbst-ständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung

Sie wollen selbst-ständig wohnen und brauchen Unterstützung?

Wir begleiten Sie gerne dabei.

Die Stiftung MBF begleitet mit ambulanter Unterstützung.

Ambulante Unterstützung bedeutet:

Eine Person wohnt in der eigenen Wohnung.

Fach-Personen kommen zu der Person nach Hause.

Die Fach-Personen helfen im Alltag.

Die Hilfe kommt regelmässig oder bei Bedarf.

Die Person bleibt in der eigenen Wohnung wohnen.
Im Vordergrund sind zwei Frauen, eine jünger, eine älter, von hinten. Sie blicken gemeinsam in einen hellen freundliche Wohnraum

Entlastungs-Aufenthalt – Für kurze Zeit in einer Wohn-Gruppe

Die Menschen wohnen daheim.
Bei ihrer Familie.

Ein Entlastungs-Aufenthalt ist ein kurzer Aufenthalt in einer Wohn-Gruppe.

Die Menschen kommen in eine Wohn-Gruppe.
Für eine kurze Zeit.

Das hilft:

  • der Person mit Unterstützungs-Bedarf
  • den Angehörigen

Angehörige sind zum Beispiel:

  • Eltern
  • Partnerinnen oder Partner
  • andere Betreuungs-Personen

Ein Entlastungs-Aufenthalt ist möglich:

  • am Wochen-Ende
  • in den Ferien
  • bei Krankheit von Angehörigen
  • in schwierigen Situationen

Zum Beispiel für

  • eine Woche
  • zwei Wochen oder
  • drei Wochen.

Danach wohnen sie wieder bei der Familie.

Der Kanton Aargau unterstützt dieses Angebot.

Mehr zu Entlastungs-Aufenthalten

Für wen ist das Angebot?

  • Das Angebot ist für Erwachsene mit Behinderung im Kanton Aargau.
  • Die Personen leben sonst bei der Familie oder zu Hause.
  • Die Stiftung MBF prüft jede Anfrage.
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Wie viel muss man bezahlen?

Der Kanton Aargau bezahlt einen Teil von den Kosten.

Der Gast in der Wohn-Gruppe bezahlt auch einen Teil.

Die Höhe von den Kosten ist unterschiedlich.

Fragen zu Kosten beantworten wir gerne.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie an, wir helfen Ihnen.

Freie Wohn-Plätze

Stein

Laufenburg

Kaisten

Frick

Rheinfelden

Fragen und Antworten zum Wohnen

Wer kann bei der Stiftung MBF wohnen – und wie läuft die Anmeldung ab?

Personen mit Unterstützungsbedarf, können in den Wohngruppen der Stiftung MBF wohnen. Voraussetzung ist eine IV-Rentenberechtigung oder ein IV-Massnahmenstatus; Die Anmeldung bzw. Anfrage erfolgt über die Kontaktstelle für Menschen mit Unterstützungsbedarf, die Auskunft zu Wohnplätzen, freien Plätzen, Aufnahmebedingungen und Verfahren gibt.  
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Welche Wohnformen gibt es bei der Stiftung MBF?

Wir bieten mehrere Wohnformen an:
  • klassische Wohngruppen
  • teilbetreutes Wohnen
  • ambulante Wohnbegleitung
  • Entlastungsaufenthalte
Detailinformationen dazu sind hier zu finden.
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Gibt es eine Warteliste – und wie lange sind die Wartezeiten?

Wohnplätze werden nach Bedarf, Eignung und verfügbaren Ressourcen vergeben; Ansprechpartnerin für solche Fragen ist die Kontaktstelle für Menschen mit Unterstützungsbedarf, welche Auskunft zu freien Plätzen und Warteliste bietet.
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Können Angehörige oder Freunde zu Besuch kommen?

Ja. Bewohner:innen können Besuch von Angehörigen, Freund:innen und anderen Bezugspersonen empfangen. In den Wohngruppen wird ein alltägliches, soziales Leben in Gemeinschaft gefördert; Besuch gehört in der Regel dazu. Konkrete Besuchsregeln (z. B. Zeiten, Schutzkonzepte) können je Wohngruppe unterschiedlich sein und werden gemeinsam mit der Leitung besprochen.
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Welche Kosten entstehen für einen Wohnplatz, und wie ist die Finanzierung geregelt?

  • Wie die Finanzierung geregelt ist, erfahren Sie über die Informationen auf der Webseite des Aargauer Kantons: Wohnen-Kanton Aargau
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Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Unter-stützung?

Dann melden Sie sich bei mir.
Ich helfe Ihnen gerne weiter.

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Andrea Stocker

Kontakt-Stelle für Menschen mit Unterstützungs-Bedarf