Schreiner zeigt seiner Lernenden etwas - Ausbildungsplätze mit IV in der Stiftung MBF

Schritt für Schritt ins Arbeitsleben

Menschen, die durch die IV unterstützt werden, begleiten wir bei ihrer beruflichen Eingliederung und Ausbildung, mit dem Ziel, sie nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Wir begleiten Jugendliche und Erwachsene bei beruflicher Abklärung, Aufbau- oder Arbeitstraining, Coaching, Bewerbungsprozess. Als Partnerin der SVA bieten wir anerkannte IV-Massnahmen, die intern oder extern stattfinden können.

Unser Ziel: Eingliederung vor Rente. Wir arbeiten nach Supported Employment.

Informationen für Stellensuchende zur beruflichen Eingliederung

Haben Sie gesundheitliche Einschränkungen und suchen Unterstützung für Ihren weiteren beruflichen Weg? Wir begleiten Sie beim nächsten beruflichen Schritt – praxisnah und individuell.

Unsere IV-Angebote:
Belastbarkeits- und Aufbautraining, Arbeit zur Zeitüberbrückung, Bewerbungscoaching, Jobcoaching im Betrieb sowie Arbeitsversuche im ersten Arbeitsmarkt.

Arbeitsbereiche:
Mechanik, Montage, Schreinerei, Logistik, Garten- und Landschaftsunterhalt, Küche, Wäscherei, Hausdienste, Konfektionierung und Verpackung.

Die Begleitung erfolgt durch Fachpersonen mit agogischer Zusatzausbildung.

Wie wir vorgehen

Abklärungen erfolgen in der Stiftung MBF mittels:

  • Individuelle Standortbestimmung

  • Ressourcenanalyse (Melba, Ida®): Erfassung persönlicher Fähigkeiten wie Konzentration, Merkfähigkeit, Feinmotorik und Handlungsplanung mittels standardisierter Testverfahren und Arbeitsbeobachtungen.

  • Berufsbezogene Persönlichkeitsanalyse (BIP®, BIP-6F®): Analyse von Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit und weiteren arbeitsrelevanten Merkmalen.

  • Neigungstest (Explorix®): Klärung beruflicher Interessen zur gezielten Berufsorientierung.

  • Praxisnahe Arbeitserprobung: Einschätzung der Arbeitsmarktfähigkeit im realen Arbeitsumfeld.

  • Fallführung: Begleitung durch eine feste Bezugsperson während des gesamten Integrationsprozesses.

Ausbildungsplätze mit IV

Informationen für IV-Fachpersonen

Ausgehend von unterschiedlichen Situationen, Erfahrungen und Biografien werden Teilnehmende ressourcenorientiert, persönlich und individuell begleitet. Die individuellen Ziele der beruflichen Eingliederung werden gemeinsam zwischen Teilnehmer:in, Kostenträger und der Stiftung MBF vereinbart. Eine fallführende Person behält die Fäden in der Hand und steht allen Beteiligten beratend zur Seite. Auf Anfrage können im Einzelfall auch Massnahmen wie Berufliche Abklärungen oder Potentialabklärungen angeboten werden.

Die Stiftung MBF bietet geregelt die folgenden IV-Massnahmen an:

Jobcoching

Das Job-Coaching ist eine professionelle und auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Begleitung und Beratung der BE-Teilnehmenden, mit dem Ziel der erfolgreichen und nachhaltigen Integration im ersten Arbeitsmarkt. Das Job-Coaching findet in der Regel bei einem bestehenden bzw. potenziellen Arbeitgeber statt. Es beinhaltet keine therapeutische Beratung, bzw. therapeutische Begleitung durch den Coach.

Tarifziffer 905.030.5

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Bewerbungscoaching

Das Bewerbungscoaching ist eine professionelle und auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Begleitung und Beratung der BE-Teilnehmenden, mit dem Ziel der erfolgreichen und nachhaltigen Integration im ersten Arbeitsmarkt. Es dient der Optimierung der Unterlagen, Bewerbungsstrategie und der Unterstützung im Hinblick auf mögliche Vorstellungsgespräche. Es kann auch Unterstützung bei der Stellenakquise beinhalten. Das Bewerbungscoaching beinhaltet keine therapeutische Beratung, bzw. therapeutische Begleitung durch den Coach.

Tarifziffer 905.030.5

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Supported Education

Supported Education umfasst die professionelle Begleitung von jungen Erwachsenen mit Unterstützungsbedarf während ihrer beruflichen Grundbildung im ersten Arbeitsmarkt. Der Lehrvertag ist über unsere Institution abgeschlossen. Ein Jobcoach unterstützt sie dabei individuell, damit sie ihre Lehre erfolgreich absolvieren können. Ziel ist es, durch diese Unterstützung eine nachhaltige und langfristige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Tarifziffer 905.062.2

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Aufbautraining

Ein Aufbautraining ist eine berufliche Eingliederungsmassnahme, die das Ziel hat, die Arbeitsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen Schritt für Schritt wieder aufzubauen. Dabei wird die Präsenzzeit, die häufig bei mindestens 8 Stunden pro Woche beginnt, sowie die körperliche und psychische Belastbarkeit kontinuierlich gesteigert. Findet in der Institution statt.

Tarifziffer 905.041.2

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Arbeitstraining

In Arbeitstraining der IV (Invalidenversicherung) ist eine berufliche Eingliederungsmassnahme, die Menschen nach psychischen oder physischen gesundheitlichen Einschränkungen dabei unterstützt, wieder schrittweise in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit und Belastbarkeit gezielt zu steigern, eine strukturierte Tagesroutine aufzubauen und die berufliche Motivation zu stärken.

Tarifziffer 905.042.2

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Arbeit zur Zeitüberbrückung

Die Arbeit zur Zeitüberbrückung dient dazu, die im Aufbau- oder Arbeitstraining erreichte Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Sie wird eingesetzt, wenn die BE-Teilnehmenden bereits über eine Anschlusslösung verfügen, deren Beginn jedoch noch aussteht.

Tarifziffer 905.043.2

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Erstmalige berufliche Ausbildung (EbA)

Die erstmalige berufliche Ausbildung in der Stiftung MBF ermöglicht Jugendlichen mit körperlichen, psychischen oder kognitiven Einschränkungen einen anerkannten Berufsabschluss – trotz bestehender Hürden. Wir bieten dafür ein geschütztes und unterstützendes Umfeld mit individueller Förderung, Coaching und angepassten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, um den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt danach zu erleichtern.

Tarifziffer PrA 905.060.2.1/ EBA 905.060.2

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Berufliche Abklärung Jugendliche und Erwachsene

Die vertiefte Abklärung dient dazu, realistische Berufsrichtungen praktisch zu erproben, die den Fähigkeiten und Interessen der BE‑Teilnehmenden entsprechen. Im Hinblick auf eine mögliche Umschulung werden dabei die Ausbildungsfähigkeit, das passende Ausbildungsniveau sowie notwendige unterstützende Massnahmen sorgfältig geprüft.

Tarifziffer 905.052.2

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Gezielte Vorbereitung

Die BE‑Teilnehmenden haben ihre Berufswahl bereits verbindlich getroffen, benötigen jedoch weiterhin eine gezielte Vorbereitung, die weder in der regulären Struktur noch im ersten Arbeitsmarkt stattfinden kann. In diesem Rahmen werden sie systematisch auf die bevorstehende Ausbildung vorbereitet. Dabei werden insbesondere ihre sozialen, fachlichen und methodischen Kompetenzen gezielt gefördert und gestärkt.

Tarifziffer 905.066.2

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Freie Plätze zur beruflichen Eingliederung

Informationen für Arbeitgebende

Sie möchten soziale Verantwortung übernehmen und Ihr Unternehmen gleichzeitig stärken? Wir vermitteln Teilnehmende der beruflichen Eingliederung in Unternehmen im Fricktal und Umgebung.

Die Teilhabe an der Arbeitswelt ist ein wichtiger Faktor für das Selbstwertgefühl und die soziale Anerkennung. Als Arbeitgebende zeigen Sie soziales Engagement und stellen Ausbildungs- und Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt für beeinträchtige, erkrankte oder verunfallte Personen zur Verfügung.

Ihre Vorteile

  • Teilnehmende der beruflichen Eingliederung stehen Ihrem Unternehmen schnell und ohne Kostenauswirkung für den Arbeitgebenden zur Verfügung.
  • Durch den Einsatz von Teilnehmenden der beruflichen Eingliederung können in Ihrem Unternehmen Produktionsspitzen überbrückt oder Teams unterstützt werden.
  • Mit dem Einsatz von Teilnehmenden der beruflichen Eingliederung lernen Sie die Personen und ihre Arbeit kennen. Die Personen sind meist stellensuchend und können oft nach einem erfolgreichen Einsatz angestellt werden.
  • Im Falle einer unbefristeten Festanstellung kann die Invalidenversicherung (IV) die Teilnehmenden der beruflichen Eingliederung im Rahmen von Qualifizierungsmassnahmen oder Einarbeitungszuschüssen unterstützen. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechenden IV-Ansprüche gegeben sind. Den Entscheid hierzu trifft die zuständige IV-Eingliederungsfachperson.
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Facts

  • Sie werden während des Einsatzes durch die Stiftung MBF begleitet und unterstützt
  • Massnahmendauer: 1–6 Monate
  • Es wird keine vertragliche Arbeitsgrundlage nach OR vorausgesetzt
  • Eignet sich die Person nicht für den Einsatz in Ihrem Unternehmen, kann diese in die Stiftung MBF zurückkehren
  • Auftraggeber ist die IV
  • Die IV trägt den Schadenersatz im Falle einer (grob) fahrlässigen Handlung durch den Teilnehmenden der beruflichen Eingliederung
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Massnahmen im ersten Arbeitsmarkt

  • Wirtschaftsnahe Integration mit Support am Arbeitsplatz (WISA)
    WISA ist eine IV-Massnahme zur sozialberuflichen Rehabilitation. Sie findet im ersten Arbeitsmarkt statt und dient der Wiedererlangung bzw. der Erhaltung der Eingliederungsfähigkeit und der Angewöhnung an den Arbeitsprozess. Betreut werden sowohl Arbeitgebende als auch BE-Teilnehmende in der Regel durch die Jobcoachs der Stiftung MBF.
  • Arbeitsversuch
    Im Rahmen eines Arbeitsversuchs werden die BE-Teilnehmenden an Unternehmen vermittelt und können vor Ort ihre Kompetenzen unter Beweis stellen. Die Arbeitgebenden erhalten die Möglichkeit, während höchstens sechs Monaten deren Fähigkeiten zu testen. Arbeitgebende sind nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden, allerdings wird eine Vereinbarung erstellt. Die BE-Teilnehmenden erhalten Taggelder oder beziehen weiterhin eine Rente. Betreut werden sowohl Arbeitgebende als auch BE-Teilnehmende in der Regel durch die Jobcoachs der Stiftung MBF.
  • Praktika im ersten Arbeitsmarkt
    Der Lehrplan unserer Auszubildenden sieht vor, dass diese ein Praktikum im ersten Arbeitsmarkt absolvieren, um zu erleben, wie die Arbeit in diesem neuen Umfeld ist und um abzuklären, ob sie deren Anforderungen gewachsen sind. Auszubildende aus dem geschützten Rahmen brauchen mehr Begleitung und Unterstützung als Lernende aus dem ersten Arbeitsmarkt. Dass ein Praktikumsplatz für Menschen mit Unterstützungsbedarf gefunden wird, ist deshalb keine Selbstverständlichkeit. Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Bereitschaft, sich für die Lernenden und deren Inklusion die notwendige Zeit zu nehmen sowie zu prüfen, ob sie den Anforderungen des ersten Arbeitsmarkts gewachsen sind.
  • Ausbildungen im ersten Arbeitsmarkt
    Die Auszubildenden und Arbeitgebenden im ersten Arbeitsmarkt (Niveau PrA und EBA) werden bei Bedarf durch die Jobcoachs der Stiftung MBF im Rahmen von Supported Education (SEd) betreut.

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Verpflichtungen der Arbeitgebenden

  • Eine massnahmenverantwortliche Begleitperson innerhalb des Betriebs wird bestimmt
  • Einmaliges Ausfüllen des Feedbackbogens (Leistungsauswertung) nach Beendigung der Massnahme
  • Der Arbeitgebende stellt die Versicherung des Teilnehmenden der beruflichen Eingliederung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG ) sicher
  • Der Arbeitsgebende stellt ggf. eine Arbeitsbestätigung/Arbeitszeugnis nach dem Einsatz aus
  • Die Arbeitgebenden und die BE-Teilnehmenden halten sich an die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts:
    • Sorgfalts- und Treuepflicht (Art. 321a)
    • Rechenschafts- und Herausgabepflicht (Art. 321b)
    • Überstundenarbeit (Art. 321c)
    • Befolgung von Anordnungen und Weisungen (Art. 321d)
    • Haftung des Arbeitnehmers (Art. 321e)
    • Arbeitsgeräte, Material und Auslagen (Art. 327 bis 327c)
    • Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers (Art. 328 und 328b)
    • Freizeit und Ferien (Art. 329, 329a und 329c)
    • Übrige Pflichten: Sicherung (Art. 330), Zeugnis (Art. 330a), Informationspflicht (Art. 330b)
    • Rechte auf Erfindungen und Designs (Art. 332)
    • Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Fälligkeit der Forderungen (Art. 339 Abs.1 und Rückgabepflichten (Art. 339a)

 

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Kontaktieren Sie mich, ich helfe Ihnen gerne weiter.

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Aneliya Köck

Jobcoach