Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Allgemeines und Geltungsbereich
Für Lieferungen und Dienstleistungen der Stiftung MBF in Stein/AG gelten ausschliesslich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einem Betreuungsverhältnis stehen, wird auf die Arbeits-, Beschäftigungs- und Wohnverträge verwiesen. Mit der Erteilung eines Werkvertrages, Auftrages oder einer anderweitigen Bestellung (nachfolgend Auftrag) werden die vorliegenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen davon erlangen ihre Wirkung nur durch ausdrückliche, schriftliche Zusage durch die Geschäftsleitung der Stiftung MBF.
2 Offerte
Offerten der Stiftung MBF erfolgen kostenlos und gelten 30 Tage ab Zustellung der Offerte (Offert Gültigkeit). Anderslautende Vereinbarungen werden in der Offerte schriftlich festgehalten.
3 Auftragserteilung
Wird ein Auftrag innerhalb der Offert Gültigkeit erteilt, so gilt der Auftrag als durch die Stiftung MBF angenommen. Erfolgt die Auftragserteilung zu veränderten Bedingungen oder ohne vorgängige schriftliche Offerte, so erfolgt die Auftragsannahme ausschliesslich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Stiftung MBF. Verbindliche Liefertermine gelten nur aufgrund ausdrücklicher Bestätigung seitens der Stiftung MBF. Ohne besonderen Hinweis führt die Stiftung MBF die Aufträge gemäss den aktuellen, am Tag der Auftragserteilung vorliegenden Spezifikationen des Auftraggebers aus. Der Auftraggeber haftet für die Korrektheit dieser Spezifikationen (Gesetzeskonformität, Normenerfüllung etc.). Unterschiedliche Versionen einer Spezifikation sind unmissverständlich zu kennzeichnen. Schäden und Folgen unklarer, unvollständiger oder unkorrekter Spezifikationen sowie aufgrund missverständlich bezeichneter Versionen von Spezifikationen sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.
4 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand wird durch die Auftragsbestätigung inkl. darin vermerkter Zusätze definiert. Darüberhinausgehende Lieferungen und Leistungen werden separat fakturiert. Fehlt eine Auftragsbestätigung wird die zu liefernde Leistung durch die Bestellung definiert, nicht aber die Lieferbedingungen. Die Stiftung MBF haftet nur für schriftlich zugesicherte Eigenschaften.
5 Beigestelltes Material
Wird vom Auftraggeber Material zur Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt oder durch die Stiftung MBF beim durch den Auftraggeber vorgegebenen Lieferanten bestellt, so haftet der Auftraggeber für die korrekte Beschaffenheit des Materials (insbesondere für die Qualität und Eignung). Jegliche Haftung aus der Lieferung von ungeeignetem Material übernimmt der Auftraggeber. Versicherung des Materials ist Sache des Auftraggebers. Die Stiftung MBF ist berechtigt Ersatz des entstandenen Schadens, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen vom Auftraggeber zu verlangen. Entstandene Nachteile des Auftraggebers sind von diesem selbst zu tragen. Wird das Material durch die Stiftung MBF zerstört oder für den Auftraggeber unbrauchbar gemacht, haftet die Stiftung MBF nur bei unsachgemässer Behandlung und die Haftung beschränkt sich auf den Materialwert. Sind zur Erledigung des Kundenauftrages grössere Materialeinkäufe notwendig, behält sich die Stiftung MBF das Recht vor, vom Auftraggeber eine Anzahlung zu verlangen.
6 Lieferung
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der Stiftung MBF setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Wird Material seitens des Auftraggebers nicht bis zum vereinbarten Termin in der vereinbarten Qualität und Menge geliefert, so ist die Stiftung MBF nicht mehr an den Liefertermin gebunden.
7 Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab dem Lager bzw. ab der Produktionsstätte auf den Auftraggeber über. Die Lieferung des Vertragsgegenstandes über einen selbständigen Frachtführer bzw. Transporteur erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Wird der Leistungsgegenstand durch die Stiftung MBF selbst transportiert, geht die Gefahr mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Auftraggeber über.
Im Falle eines Annahmeverzuges oder Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber, ist die Stiftung MBF berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Die Gefahr geht im ursprünglich für die Ablieferung vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
Verweigert der Auftraggeber die Annahme, so ist die Stiftung MBF nach eigener Wahl berechtigt, entweder Erfüllung zuzüglich des durch den Annahmeverzug entstandenen Schadens oder pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30% der Nettoauftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Stiftung MBF bleibt vorbehalten einen grösseren Schaden nachzuweisen.
8 Mängel
Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Auftraggeber zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Abweichungen von der Bestellung sind unverzüglich, spätestens innert 5 Tagen ab Lieferung bzw. Ankündigung der Abholbereitschaft schriftlich zu beanstanden (oder zu melden). Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung, so gilt die Lieferung als einwandfrei geliefert und vollumfänglich angenommen. Nach Ablauf dieser Frist werden ausschliesslich Mängel anerkannt, von denen der Auftraggeber nicht zu einem früheren Zeitpunkt erfahren haben konnte. Im Falle eines Mangels ist die Stiftung MBF berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob der Mangel durch Nachbesserung, durch Minderung des Preises oder durch Ersatzlieferung behoben wird.
9 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich – vorbehältlich anderweitiger Vereinbarungen – netto, ab Werk, ohne Verpackung in der offerierten Währung, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Bewilligungen, Beurkundungen, Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Mehrwertsteuer richtet sich nach den am Liefertag geltenden Ansätzen.
Für Mindermengen bei Produktionsaufträgen unter einem Nettofaktura Wert von CHF 150.— verrechnet die Stiftung MBF einen Kleinmengenzuschlag von CHF 20.–. Dies gilt auch für Bestellungen durch Wiederverkäufer von unseren Eigenprodukten «STEIN MADE».
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Abweichungen davon sind von der Stiftung MBF schriftlich zu bestätigen. Für die Ausstellung einer Papierrechnung wird eine Gebühr von CHF 2.00 verrechnet. Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in welcher die Rechnung ausgestellt ist. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Die Preisangaben basieren auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Materialpreisen und Fertigungskosten. Erhöhen sich zwischen dem Vertragsabschluss und vertragsgemässer Erfüllung die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten signifikant und ohne Verschulden durch die Stiftung MBF, so behält sich die Stiftung MBF das Recht auf eine Preisanpassung vor. Diese erfolgt mit einer schriftlichen Vorankündigung von 60 Kalendertagen. Die neuen gültigen Preise treten nach Ablauf dieser Frist, für auch noch offene Bestellungen und laufende Rahmenvertragsmengen in Kraft. Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald die Stiftung MBF an ihrem Sitz ohne Einschränkung darüber verfügen kann.
Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er nach erfolgter Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln bezüglich der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Inkassound Betreibungskosten trägt der Auftraggeber. Alternativ kann die Stiftung MBF ohne Schadenersatzanspruch des Auftraggebers von sämtlichen Verträgen zurücktreten oder vom Auftraggeber eine Sicherstellung der Forderungen verlangen.
10 Haftung und Schadenersatz
Die Stiftung MBF bedingt jegliche Haftung innerhalb der gesetzlichen Zulässigkeit weg. Insbesondere werden im rechtlichen, zulässigen Umfang jegliche Haftung und Konventionalstrafen wegbedungen für direkte oder indirekte Schäden, für Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn. Der Nachweis des Schadens in Bestand und Höhe unterliegt dem Auftraggeber. Die Stiftung MBF haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind.
11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände verbleiben bis zur vollständigen Tilgung der Forderungen gegenüber dem Auftraggeber im Eigentum der Stiftung MBF, sofern die Stiftung MBF den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz des Auftraggebers eintragen lässt. Der Auftraggeber darf bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen die Ware weder verpfänden noch veräussern. Der Auftraggeber ermächtigt die Stiftung MBF zur Vornahme der Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister.
12 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist 4310 Rheinfelden (Schweiz). Die Stiftung MBF ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz zu belangen.
14 Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 01.12.2023. Die Stiftung MBF behält sich jederzeit die Änderung dieser AGB vor. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf der Website der Stiftung MBF publiziert. Diese vorliegende AGB ersetzt alle anderslautenden früheren Bestimmungen und ist integrierender Bestandteil der durch die Stiftung MBF ausgestellten Offerten und Auftragsbestätigungen.
15 Datenschutz
An dieser Stelle verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen, die nicht Bestandteil dieser AGB sind, die aber jederzeit, in aktueller Form, abrufbar zur Verfügung stehen.