Gruppenfoto in der MBF-Wohngemeinschaft – inklusive Freizeitgestaltung und Teilhabe am Leben.

Unsere Wohngruppen für Menschen mit Unterstützungsbedarf

Ambulante Begleitung im Bereich Wohnen

Wir ermöglichen selbstständiges Wohnen für Menschen mit Unterstützungsbedarf mit individueller Unterstützung im Alltag. Ob Wohnungssuche, Organisation, Verwaltung oder Krisenbegleitung – die Hilfe erfolgt bedarfsgerecht direkt im eigenen Zuhause. Das Angebot richtet sich an Erwachsene mit IV ab 40 Prozent und Wohnsitz im Kanton Aargau.

Im Vordergrund sind zwei Frauen, eine jünger, eine älter, von hinten. Sie blicken gemeinsam in einen hellen freundliche Wohnraum

Entlastungsaufenthalte – Familien temporär entlasten

Menschen mit Unterstützungsbedarf leben oft in engem familiärem Umfeld, das viel Verantwortung übernimmt und den Alltag gemeinsam gestaltet. Entlastungsaufenthalte schaffen Raum zum Durchatmen, für Erholung oder Ferien und stärken gleichzeitig die Selbstbestimmung der begleiteten Person. Die Stiftung MBF bietet diese Entlastung im Auftrag des Kantons Aargau an – verlässlich, professionell und mit Blick auf das Wohl aller Beteiligten. So entstehen wertvolle Pausen für Angehörige und neue Erfahrungen in einem sicheren, begleiteten Umfeld.

Ziel

  • Durch Entlastungsaufenthalte für Erwachsene mit Unterstützungsbedarf werden betreuende Bezugspersonen kurzfristig entlastet und langfristig gestärkt, indem die Person mit Unterstützungsbedarf temporär in einer Einrichtung wohnt.
  • Entlastungsaufenthalte können langfristige stationäre Aufenthalte verhindern.
  • Entlastungsaufenthalte können ausserdem punktuell eingesetzt werden, z.B. bei einem Spitalaufenthalt der Betreuungsperson in der Familie.
  • Entlastungsaufenthalte schaffen Selbstbestimmungsmöglichkeiten für Menschen mit Unterstützungsbedarf, zum Beispiel, indem sie eine selbstbestimmte Gestaltung des Tagesablaufs ermöglichen.
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Zielgruppe

Zielgruppe des Angebots sind alle Erwachsenen mit Behinderung im Kanton Aargau (gemäss § 3 Betreuungsgesetz und § 8 Betreuungsverordnung), welche in ihrem Familiensystem unentgeltlich betreut werden und daher kein Wohnangebot einer Einrichtung nutzen. Zur Unterstützung der Familiensysteme und insbesondere der betreuenden Bezugspersonen können Entlastungsaufenthalte beansprucht werden.

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Leistungsbeschreibung

Unter Entlastungsaufenthalten werden temporäre stationäre Aufenthalte ab zwei Nächten, inklusive Unterstützung bei alltäglichen Lebensverrichtungen, Tagesstruktur (Integration in ein bestehendes Angebot) und Hotellerie verstanden. Es wird zwischen zwei Formen von Entlastungaufenthalten unterschieden:

  • Einerseits sind regelmässige / planbare Entlastungsaufenthalte vorgesehen, welche vor allem an Klientinnen und Klienten aus unseren Tagesstrukturen vergeben werden. Diese Entlastungsaufenthalte dienen der punktuellen Entlastung des primären Betreuungssystems zum Beispiel während Ferien, am Wochenende oder während der Woche.
  • Andererseits sollen kurzfristige Entlastungsaufenthalte auch in aussergewöhnlichen, nicht planbaren Situationen im Betreuungssystem möglich sein, beispielsweise während einem Spitalaufenthalt der betreuenden Bezugsperson.
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Dauer und Umfang

Unabhängig vom genutzten Angebot dauern Entlastungsaufenthalte in der Regel maximal 60 Aufenthaltstage pro Jahr.
Pro Aufenthalt gelten folgende Vorgaben:

  • Regelmässige / planbare Entlastungsaufenthalte: in der Regel maximal 15 Tage pro Aufenthalt
  • Kurzfristige Entlastungsaufenthalte: in der Regel maximal 2 Monate; bei längerer Dauer kann der Wechsel in eine Dauerplatzierung in Erwägung gezogen werden.
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Zuweisung und Aufnahme

Die Stiftung MBF bietet regelmässig Entlastungsplätze an. Kurzfristige Abfragen für Entlastungsplätze werden auf Anfrage geprüft. Im Sinne der Gleichberechtigung sind die Plätze für alle erheblich belasteten Familiensysteme im Kanton Aargau zugänglich.
Regelmässige / planbare Entlastungsaufenthalte: Die Entlastungsplätze werden jeweils Anfang Jahr vergeben. Während dem Jahr werden freie Plätze nach dem Prinzip «wer zuerst kommt, mahlt zuerst» vergeben.
Um die Jahresauslastung besser planen zu können, wird die Stiftung MBF jeweils im November des Vorjahres alle Interessierten anschreiben.
Die Stiftung MBF entscheidet über die Platzvergabe.

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Finanzierung

Die Stiftung MBF kann die Belegung der Entlastungsplätze mit dem Kanton Aargau abrechnen. Die Menschen mit Unterstützungsbedarf leisten einen individuellen Beitrag an die Kosten der Einrichtung (vgl. § 29 Betreuungsgesetz und § 56 Betreuungsverordnung). Konkret werden pro Anwesenheitstag der betreuten Person CHF 102.- (ohne HE / HE 1) respektive CHF 136.- (HE 2 / HE 3) sowie gegebenenfalls zusätzlich eine allfällige Hilflosenentschädigung in Rechnung gestellt, unabhängig von den effektiv bezogenen Ergänzungsleistungen.

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Merkblatt zu Entlastungsaufenthalten

Unsere freien Wohnplätze

Stein

Laufenburg

Kaisten

Frick

Rheinfelden

Häufig gestellte Fragen

Wer kann bei der Stiftung MBF wohnen – und wie läuft die Anmeldung ab?

Personen mit Unterstützungsbedarf, können in den Wohngruppen der Stiftung MBF wohnen. Voraussetzung ist eine IV-Rentenberechtigung oder ein IV-Massnahmenstatus; Die Anmeldung bzw. Anfrage erfolgt über die Kontaktstelle für Menschen mit Unterstützungsbedarf, die Auskunft zu Wohnplätzen, freien Plätzen, Aufnahmebedingungen und Verfahren gibt.  
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Welche Wohnformen gibt es bei der Stiftung MBF?

Wir bieten mehrere Wohnformen an:
  • klassische Wohngruppen
  • teilbetreutes Wohnen
  • ambulante Wohnbegleitung
  • Entlastungsaufenthalte
Detailinformationen dazu sind hier zu finden.
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Gibt es eine Warteliste – und wie lange sind die Wartezeiten?

Wohnplätze werden nach Bedarf, Eignung und verfügbaren Ressourcen vergeben; Ansprechpartnerin für solche Fragen ist die Kontaktstelle für Menschen mit Unterstützungsbedarf, welche Auskunft zu freien Plätzen und Warteliste bietet.
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Können Angehörige oder Freunde zu Besuch kommen?

Ja. Bewohner:innen können Besuch von Angehörigen, Freund:innen und anderen Bezugspersonen empfangen. In den Wohngruppen wird ein alltägliches, soziales Leben in Gemeinschaft gefördert; Besuch gehört in der Regel dazu. Konkrete Besuchsregeln (z. B. Zeiten, Schutzkonzepte) können je Wohngruppe unterschiedlich sein und werden gemeinsam mit der Leitung besprochen.
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Welche Kosten entstehen für einen Wohnplatz, und wie ist die Finanzierung geregelt?

  • Wie die Finanzierung geregelt ist, erfahren Sie über die Informationen auf der Webseite des Aargauer Kantons: Wohnen-Kanton Aargau
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Welche medizinische oder therapeutische Unterstützung ist verfügbar?

Die Stiftung MBF bietet in ihren Wohnangeboten eine lebenspraktische und persönliche Begleitung an, die – wo nötig – auch pflegerische Unterstützung umfasst. Zudem arbeiten die Teams oft eng mit externen Fachstellen (z. B. Psychiatrie, Therapie) zusammen, um die Bewohner*innen je nach Bedarf zu unterstützen. Die medizinische Grundversorgung ist in Wohnstandorten durch die Lage (Nähe zu Arztpraxen) und auf Wunsch über Hausbesuche sichergestellt.
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Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung?

Kontaktieren Sie mich, ich helfe Ihnen gerne weiter.

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Andrea Stocker

Kontaktstelle für Menschen mit Unterstützungsbedarf